Kehren & Überprüfen
Durch regelmäßiges Kehren und Überprüfen sorgen wir dafür, dass Schornsteine und Abgasleitungen sicher und zuverlässig funktionieren. Auch Lüftungsleitungen nehmen wir unter die Lupe und reinigen sie bei Bedarf, damit die Luft ungehindert strömen kann. So erkennen wir mögliche Mängel frühzeitig und tragen zu Ihrer Sicherheit und einem angenehmen Raumklima bei.

Das gehört unter anderem dazu...
Reinigen
Schornstein, Ofenrohr und Abgasleitung werden von Ruß und Ablagerungen befreit.
Prüfen
Wir schauen, ob der Abgasweg frei und dicht ist, damit kein Abgas ins Haus zieht.
Nachweis
Sie bekommen einen Nachweis über die erledigten Arbeiten für Ihre Unterlagen.

Warum regelmäßig kehren?
Beim Heizen setzen sich Ruß und Teer im Schornstein ab. Werden die Ablagerungen zu dick, können sie sich entzünden. Ein verstopfter Abgasweg kann außerdem giftiges Kohlenmonoxid ins Haus lassen.
Welche Arbeiten bei Ihnen anstehen und wie oft, steht in Ihrem Feuerstättenbescheid. Wir sagen Ihnen gern, was bei Ihnen fällig ist.
Fragen & Antworten
Wie oft muss gekehrt werden?
Das steht in Ihrem Feuerstättenbescheid. Es hängt davon ab, welche Feuerstätte Sie haben und wie oft Sie diese benutzen.
Muss ich zu Hause sein?
Ja, oder jemand, der uns hereinlässt. Den Termin stimmen wir gerne mit Ihnen ab.
Macht das Kehren Dreck?
In der Regel nicht. Wir arbeiten mit modernen Kehrgeräten und geeigneten Schutzmaßnahmen, damit Ruß und Staub möglichst nicht in Ihre Wohnräume gelangen. Sollte doch einmal etwas daneben gehen, hinterlassen wir unseren Arbeitsbereich selbstverständlich sauber.
Machen Sie die Feuerstättenschau gleich mit?
Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene, hoheitliche Tätigkeit, während Kehr- und Überprüfungsarbeiten privatrechtlich durchgeführt werden. Beide Bereiche müssen rechtlich und abrechnungstechnisch strikt voneinander getrennt werden.
Eine gemeinsame Terminplanung ist grundsätzlich möglich, sofern die Feuerstättenschau ansteht und vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt wird. Sie ist jedoch nicht automatisch Bestandteil des vereinbarten Kehr- oder Überprüfungstermins und wird gesondert abgerechnet.
Kehren fällig?
Kurz anfragen, wir melden uns mit einem Terminvorschlag.
