Neue Feuerstätte geplant
Sie planen die Anschaffung eines neuen Kaminofens, einer Heizungsanlage oder einer anderen Feuerstätte? Damit Sie Ihre neue Feuerstätte sicher und zuverlässig betreiben können, müssen bereits vor der Installation wichtige technische und gesetzliche Anforderungen berücksichtigt werden.
Wir unterstützen Sie von der ersten Planung über die Prüfung der Aufstellbedingungen und des Schornsteins bis hin zur erforderlichen Abnahme.
Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns bereits vor dem Kauf Ihrer neuen Feuerstätte. So lassen sich unnötige Kosten, Planungsfehler und spätere Probleme vermeiden.

Fragen & Antworten
Muss ich das mitteilen?
Ja, der Austausch einer Feuerstätte muss dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mitgeteilt werden. Vor der ersten Inbetriebnahme ist grundsätzlich eine Abnahme gemäß § 79 Abs. 2 LBauO Rheinland-Pfalz erforderlich.
Wer ist Verantwortlich dafür?
Der Austausch einer Feuerstätte ist gemäß § 1 Abs. 2 SchfHwG durch den Eigentümer dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung kann auch durch den beauftragten Fachbetrieb erfolgen.
Kann jeder die Abnahme machen?
Die Beratung und Planung Ihrer neuen Feuerstätte kann durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen. Die gesetzlich erforderliche Abnahme vor der Inbetriebnahme ist hingegen dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
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